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Unsere Gemeinde - wie sie leibt und lebt!
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Kirchenwahl 2025

Kirchenwahl 2025

KIRCHENWAHL AM 1. ADVENT (30.11.2025)
Am Sonntag, 30. November 2025 finden die Wahlen zum Kirchengemeinderat und zur Landessynode statt. Wir rufen alle auf, an der Wahl teilzunehmen. 
Am Wahltag ist um 10 Uhr Gottesdienst in der St. Martinskirche auf der Stöckenburg.
Im Anschluss an den Gottesdienst kann im Ev. Gemeindehaus (Fasanenweg 1, 74541 Vellberg) in der Zeit zwischen 11 Uhr und 16 Uhr Uhr gewählt werden.
Kirchengemeindeglieder, die ihren Haupt- und Nebenwohnsitz im Bereich der Landeskirche haben, können ihr Wahlrecht auch am Nebenwohnsitz ausüben (vgl. Nr. 3 AVO Kirchliche Wahlordnung). Sie müssen dies bis zum Abschluss der Wählerliste (§ 12 KWO), d. h. spätestens am 16. November 2025, der Kirchengemeinde des Nebenwohnsitzes mitteilen. Kirchengemeindeglieder, die sich gemäß § 6a Kirchengemeindeordnung in eine andere Kirchengemeinde ummelden wollen, müssen dies bis 29. August 2025 tun, wenn sie ihr Wahlrecht in der Kirchengemeinde ausüben wollen, zu der sie sich ummelden möchten. 

Wird von der Briefwahl Gebrauch gemacht, so werden dem Wahlumschlag (Stimmzettelumschlag) der Wahlausweis, der zugleich Briefwahlschein ist, zusammen mit der Versicherung über die persönliche Kennzeichnung beigefügt. Die Wahlbriefe können in den Briefkasten beim Pfarramt Stöckenburg (Stöckenburgstraße 3, 74541 Vellberg) eingeworfen werden.

AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON WAHLVORSCHLÄGEN
Die Gemeindeglieder werden gebeten, Wahlvorschläge einzureichen. Dazu wird Folgendes bekannt gegeben: 
Für ein Gelingen der Wahlen sind gute Wahlvorschläge entscheidend. Nur wer aus der Gemeinde jetzt zur Wahl vorgeschlagen wird, kann gewählt werden. Synodale und Kirchengemeinderäte übernehmen eine wichtige Verantwortung in der Gemeinde und in der Landeskirche. Sie müssen bereit sein, das für ihr Amt vorgeschriebene Gelübde abzulegen. 

Kirchengemeinderäte legen das folgende Gelübde ab: 
„Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird. 
Ich will meinen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.“ 
Das Gelübde der Synodalen der Landessynode lautet: 
„Ich gelobe vor Gott, mein Amt als Mitglied der Landessy¬node im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, zu führen. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Ordnung und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut werde, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, ich will die Verfassung der Kirche gewissenhaft wahren und darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt werde. 
So will ich treulich mithelfen, dass die Kirche in allen Stücken wachse an dem, der das Haupt ist, Christus.“ 
Die vorgeschlagenen Bewerber müssen am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen ihre Zustimmung zur Aufnahme in den betreffenden Wahlvorschlag und ihre Bereitschaft zur Ablegung des Gelübdes erklärt haben. Diese Erklärung ist dem Wahlvorschlag anzuschließen. Kein Bewerber darf auf mehreren Wahlvorschlägen genannt sein.
Die Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat können bis zum Freitag, 10. Oktober 2025 bis 18 Uhr beim Pfarramt Stöckenburg, Stöckenburgstraße 3, 74541 Vellberg schriftlich eingereicht werden. 
Ein Vordruck ist beim Pfarramt erhältlich.
In unserer Gemeinde sind 9 Kirchengemeinderäte zu wählen. Die Wahlvorschläge dürfen höchstens 18 Bewerber unter Angabe von Name, (Haupt-)Beruf oder Dienstbezeichnung in nummerierter Reihenfolge aufführen. Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat sind von mindestens 10 zur Wahl berechtigten Gemeindegliedern unter Angabe des Namens und der Anschrift zu unterzeichnen.
Bei der Wahl zur Landessynode gehört unsere Gemeinde zum Wahlkreis Nr. 7 Schwäbisch Hall
Für diesen Wahlkreis sind die Wahlvorschläge bei dem Vorsitzenden des Vertrauensausschusses für die Wahl, Herrn Kirchenrat i.R. Georg Ottmar, Grabenstraße 15, 74564 Crailsheim bis spätestens 19. September 2025 um 18 Uhr einzureichen. In unserem Wahlkreis sind 3 Laien und 2 Theologen zu wählen.
Der Wahlvorschlag darf nicht mehr als die dreifache Zahl von Bewerbern enthalten; die Bewerber sind nach Theologen und Laien getrennt in geordneter, nummerierter Reihenfolge aufzuführen. Diese Wahlvorschläge sind von mindestens zwanzig im Wahlkreis wahlberechtigten Kirchengemeindegliedern zu unterzeichnen. 
Wir bitten alle Gemeindeglieder die Wahlvorschläge vorzubereiten und einzureichen.

 

Ev. Kirchengemeinde Stöckenburg

  • Stöckenburgstr. 3
  • 74541 Vellberg
  • Tel.: 07907-2121

Bürozeiten

  • Sekretariat: Melanie Wallisch
  • Montag: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Die Konten der Kirchenpflege:

  • IBAN DE46 6225 0030 0005 0900 46
    (Sparkasse Schwäbisch Hall)
  • IBAN DE66 6006 9075 0060 3420 05
    (Raiffeisenbank Bühlertal eG)
  • freuen sich über jeden Zahlungseingang.
  • Kleine und große Spenden sind herzlich willkommen!