Kirchengemeinderat
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Am 1. Dezember 2019 finden die Wahlen zur Landessynode und zum Kirchengemeinderat statt. Die Gemeindeglieder werden gebeten, Wahlvorschläge einzureichen. Dazu wird Folgendes bekannt gegeben:
Für das Gelingen der Wahlen sind gute Wahlvorschläge entscheidend. Nur wer aus der Gemeinde zur Wahl vorgeschlagen wird, kann gewählt werden.
Kirchengemeinderäte übernehmen eine wichtige Verantwortung in der Gemeinde. Sie müssen bereit sein, das für ihr Amt vorgeschriebene Gelübde abzulegen:
„Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird. Ich will in meinem Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.“
Die vorgeschlagenen Bewerber müssen am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen ihre Zustimmung zur Aufnahme in den betreffenden Wahlvorschlag und ihre Bereitschaft zur Ablegung des Gelübdes erklärt haben. Diese Erklärung ist dem Wahlvorschlag anzuschließen. Kein Bewerber darf auf mehreren Wahlvorschlägen genannt sein.
In der nächsten Zeit werden die Mitglieder des derzeitigen Gremiums Gemeindeglieder auf eine mögliche Kandidatur ansprechen. Des weiteren können auch Gemeindeglieder, die sich für eine Mitarbeit im Kirchengemeinderat interessieren, sich selbst beim Pfarramt melden.
In den Kirchengemeinderat sind gemäß § 12 Abs. 1 der Kirchengemeinderatsordnung in der erneuerten Form vom 25.11.2013 insgesamt 11 Mitglieder zu wählen. Die Sitze werden im Verhältnis der Gemeindegliederzahlen auf den Hauptort und die Nebenorte oder Gruppen von Nebenorten verteilt. Bei der Zahl der Sitze, die auf die einzelnen Orte entfallen, handelt es sich um eine Mindestzahl. Daraus ergibt sich folgende Zusammenstellung der Zahlen von Kirchengemeinderäten, die aus den einzelnen Orten zu wählen sind: Vellberg 1 Sitz, Markgrafenallee 2 Sitze, Talheim 2 Sitze, Dürrsching, Eschenau, Merkelbach und Schneckenweiler 1 Sitz und 5 verbleibende, nicht auf einen Ort festgelegte Sitze.
Kirchenwahlen? Kirchengemeinderätin / Kirchengemeinderat - wäre das etwas für mich?
Guten Tag,
bitte klicken Sie nicht gleich weg. Wir bitten Sie um einige Minuten Ihrer Aufmerksamkeit und danken Ihnen im Voraus sehr herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Mühe.
Worum geht es?
Der Kirchengemeinderat Ihrer Kirchengemeinde wird am 1.Dezember dieses Jahres neu gewählt. Wir suchen Frauen und Männer, die bereit sind, sich für 6 Jahre in das Leitungsgremium unserer Kirchengemeinde wählen lassen.
Wenn ich mich zur Wahl stelle und gewählt werden sollte - was habe ich davon?
Die Mitarbeit im Kirchengemeinderat ist eine interessante und reizvolle Aufgabe mit Freiräumen für Ihre Ideen und Visionen. Durch eine Vielzahl an kreativen Möglichkeiten können Sie Akzente setzen und durch Ihre Impulse maßgeblich an der Gestaltung des Lebens unserer Kirchengemeinde mitwirken.
Was muss ich wissen?
Am Montag, 01.07.2019 findet um 20:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Talheim der „Platztest“ statt - eine Info-Veranstaltung zur Wahl des Kirchengemeinderats. Hier werden erste Einblicke in die Aufgaben und Möglichkeiten einer Kirchengemeinderätin / eines Kirchengemeinderats vermittelt. Auf Wunsch erhalten Sie weitere Auskünfte bei einem der amtierenden Mitglieder des Kirchengemeinderats oder beim Pfarramt. Zusätzliche Informationen finden Sie auf unserer Website.
Wie sind meine Chancen?
Eine Reihe von Mitgliedern des bisherigen Gremiums wird mit Ablauf dieser Amtsperiode ausscheiden Ihre Chancen gewählt zu werden sind also von daher recht gut.
Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn gerade Sie sich zur Wahl stellen würden Darum bitten wir Sie freundlich, wohlwollend zu prüfen, ob eine Kandidatur für Sie in Frage kommt. In diesem Fall bitten wir Sie, bis spätestens zum Dienstag, 16.07.2019 mit dem Pfarramt Kontakt aufzunehmen.
Ulrike Pitz, 2. Vorsitzende des Kirchengemeinderats und Volker Adler, Pfarrer
Das Versprechen der Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte
Die gewählten Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte werden nach ihrer Wahl in einem Gottesdienst in ihr Amt eingeführt. Das Versprechen, das sie dabei abgeben, lautet:
„Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird.
Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf achthaben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird.
Ich will meinen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.“ (§ 34 KWO)