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Corona-Infektionsschutzkonzept

Infektionsschutzkonzept der Evang. Kirchengemeinde Stöckenburg (Stand: 29.06.2021)

Die Infektionsschutzkonzepte für die Kirche und das Gemeindehaus werden ständig der jeweiligen Lage angepasst und aktualisiert.

Die kirchlichen Verordnungen orientieren sich an der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg unter Berücksichtigung des Grundsatzes: strengere staatliche Regeln haben Vorrang, strengere kirchliche Regelung haben Vorrang vor schwächeren staatlichen Regeln! 

Grundsätzlich gilt ebenfalls immer noch:

  • Abstand halten
  • Hygiene praktizieren
  • Medizinische Maske tragen
  • Regelmäßig lüften

Es sind vier Inzidenzstufen vorgesehen:

  • Inzidenzstufe 1: Inzidenz im Stadt- oder Landkreis <10/100.000
  • Inzidenzstufe 2: Inzidenz im Stadt- oder Landkreis 10-35/100.000
  • Inzidenzstufe 3: Inzidenz im Stadt- oder Landkreis 35-50/100.000
  • Inzidenzstufe 4: Inzidenz im Stadt- oder Landkreis >50/100.000

Der Landkreis Schwäbisch Hall befindet sich z.Z. in Inzidenzstufe 1 

Abstandsregelung:

In den Inzidenzstufen 1 und 2 kann der kirchliche Mindestabstand von 2 m auf den gesetzlichen Mindestabstand von 1,50 m reduziert werden. 

Das hat für unsere Martinskirche und unser Gemeindehaus folgende Auswirkungen:

  • Für Gottesdienste in der Martinskirche ist z.Z. eine Maximalbesetzung von 45 % der Maximalkapazität (66 Personen) möglich.
  • Für öffentliche Veranstaltungen im Gemeindehaus (Gruppen und Kreise) (Saal) ist eine Maximalbesetzung von 45 % der Maximalkapazität (36 Personen) möglich; unter Einbeziehung von Personen mit 3G sogar 48 Personen.
  • Für private Veranstaltungen im Gemeindehaus (Geburtstagsfeiern usw.) gibt es z.Z. keinerlei Beschränkungen – weder im Blick auf die Anzahl, noch im Blick auf das Abstandsgebot oder auf die Maskenpflicht.

Kontaktdatenerfassung:

Die staatlich vorgegebene Pflicht zur Kontaktdatenerfassung ist bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen weiter zu befolgen. Die Luca-App oder die Corona-Warn-App können genutzt werden. 

Maskenpflicht:

In geschlossenen Räumen gilt bei Gottesdiensten in der Kirche und bei öffentlichen Veranstaltungen im Gemeindehaus die Maskenpflicht durchgehend und inzidenzunabhängig; ebenso beim gemeinsamen Singen und Sprechen. Bei privaten Veranstaltung entfallen Abstandsgebot und Maskenpflicht.

Ev. Kirchengemeinde Stöckenburg

  • Stöckenburgstr. 3
  • 74541 Vellberg
  • Tel.: 07907-2121

Bürozeiten

  • Sekretariat: Melanie Wallisch
  • Montag: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Die Konten der Kirchenpflege:

  • IBAN DE46 6225 0030 0005 0900 46
    (Sparkasse Schwäbisch Hall)
  • IBAN DE66 6006 9075 0060 3420 05
    (Raiffeisenbank Bühlertal eG)
  • freuen sich über jeden Zahlungseingang.
  • Kleine und große Spenden sind herzlich willkommen!