Jeden Sonntag
Gottesdienste ab sofort wieder in der Martinskirche
Nachdem die Inzidenzzahlen erfreulicherweise enorm abgenommen haben, dürfen künftig wieder Gottesdienste in der Martinskirche gefeiert werden. Die AHA-Regeln (Abstand – Hygiene – Atemschutzmaske) sind weiterhin einzuhalten. Aufgrund der Größe des Kirchenraums und der noch geltenden Abstandsregeln dürfen im Gottesdienst maximal 40 Personen (plus Pfarrer:in, Mesner:in, Organist:in) anwesend sein. Es gilt auch noch die „Corona-Liturgie“: Dauer des Gottesdienstes ca. 35 Minuten, das 1. Lied sowie der Psalm am Anfang entfallen und der Gemeindegesang ist im Augenblick noch nicht erlaubt.
Audio-Gottesdienste entfallen künftig
Die Audio-Gottesdienste, die als Ersatz für die coronabedingt ausgefallenen Präsenzgottesdienste auf unserer Website angehört werden konnten, entfallen künftig.
Gottesdienste während der Corona-Pandemie
Die Gottesdienstteilnehmer*Innen werden beim Betreten der Kirche in einer Liste erfasst, um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können. Bei besonderen Gottesdiensten, die eine erhöhte Teilnehmer*Innenzahl vermuten lassen (z.B. an Weihnachten oder bei Taufen, Trauungen und Trauerfeiern), müssen die Teilnehmer*Innen sich zuvor im Pfarramt anmelden.
Beim Betreten der Kirche sind die Hände zu desinfizieren. Das Tragen einer Maske während des Gottesdienstes ist Pflicht. Das gilt nicht für diejenigen Personen, die den Gottesdienst halten. Da die Entfernung zwischen den Gottesdienstleiter*Innen und der Gemeinde mehr als 5m beträgt, ist das auch problemlos möglich. Bei Kasualhandlungen (Taufen / Trauungen), bei denen der vorgeschriebene Abstand unterschritten werden muss, haben auch die Gottesdienstleiter*Innen eine Maske zu tragen.
Die gesetzlich vorgegebenen Abstände sind beim Betreten / Verlassen der Kirche, sowie während des Gottesdienstes einzuhalten. Personen eines Haushalts, dürfen beisammensitzen. Während des Gottesdienstes dürfen maximal 50 Personen in der Kirche anwesend sein.
Wegen möglicher Aerosolbildung darf im Gottesdienst z.Z. nicht gesungen werden und der Posaunenchor darf auch nicht spielen.
Die Dauer der Gottesdienste soll 35 Minuten nicht wesentlich überschreiten. Daher verzichten wir auf das erste Lied und auf den Psalm. Als Schriftlesung wird das Evangelium zur Predigt verwendet. Die Orgel spielt i.d.R. lediglich 2 Strophen der Lieder, die im Gesangbuch mitgelesen werden können.
Die Taufen wurden aus dem sonntäglichen Hauptgottesdienst herausgenommen; sie werden an den Taufsonntagen nachmittags separat (jeweils ein Taufgottesdienst / Familie) gefeiert. Die Taufeltern können die Taufsonntage 2021 auf der Website unserer Kirchengemeinde einsehen und den gewünschten Tauftermin im Pfarramt reservieren.
Die Trauungen können unter bestimmten Einschränkungen (maximale Anzahl an Personen, maximale Dauer von 35 Minuten usw.) unbeschadet der für die sonntäglichen Gottesdienste geltenden Regeln gefeiert werden.
Dasselbe gilt für die Trauerfeiern.
Abendmahlsfeiern sind nur unter bestimmten Auflagen möglich; wir verwenden sogenannte „Weinhostien“, die am Eingang (einzeln verpackt) ausgeteilt und während der Abendmahlsfeier am Platz zu sich genommen werden.
Gottesdienste an den Sonn- und Feiertagen
Die Gottesdienste an den Sonn- und Feiertagen beginnen in der Regel um 10:00 Uhr in unserer St.-Martinskirche auf der Stöckenburg.
In der Urlaubszeit während der Sommerferien kann es aber immer wieder vorkommen, dass die Gottesdienste auf der Stöckenburg und in einer anderen Kirchengemeinde von einem Pfarrer / einer Pfarrerin oder einem Prädikanten / einer Prädikantin hintereinander gehalten werden (müssen).
In diesem Fall wird dann die Gottesdienstzeit so verändert, daß der Gottesdienst auf der Stöckenburg entweder um 09:30 Uhr oder um 10:30 Uhr beginnt. Die veränderten Gottesdienstzeiten werden aber sowohl im Mitteilungsblatt (Vellberger Stimme) als auch auf unserer Website unter "Stöckenburg aktuell" veröffentlicht.
Zu besonderen Anlässen finden Gottesdienste im Grünen statt, sei es am Weinbrunnenfest im Städtle oder am Backofenfest des Gesangvereins Talheim, sei es am Erntebittgottesdienst draußen in der Flur oder beim Sommerfest des Wohn- und Pflegestifts oder bei anderen Gelegenheiten.